BaFin : Informationsblatt zum Settlement-Verfahren
In der Wertpapieraufsicht ahndet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen mit Geldbußen. Bußgeldverfahren der Wertpapieraufsicht der BaFin werden zunehmend einvernehmlich im Rahmen einer Verständigung abgeschlossen. Ein solches Settlement kann sowohl von der BaFin als auch von den Verfahrensbeteiligten angeregt werden. Es ermöglicht, die festgesetzte Geldbuße erheblich zu reduzieren. Die BaFin hat hierzu ein Informationsblatt veröffentlicht, das die wesentlichen Voraussetzungen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärt.
(Meldung BaFin vom 13.8.2019)
Hinweis der Redaktion: S. hierzu in der kommenden BB-Ausgabe den Beitrag von von Buttlar/Canzler.