OLG Düsseldorf: Im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag bedarf es keiner qualifizierten Widerrufsbelehrung
Mit Beschluss vom 2.3.2010 - I-24 U 136/09 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV enthält keine Vorschriften zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung, sondern nur ein Muster, dessen sich der Unternehmer bedienen kann, aber nicht bedienen muss. Der bei der Finanzierung verbundener Verträge erforderlichen qualifizierten Widerrufsbelehrung bedarf es im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag nicht, weil es sich nicht um verbundene Verträge handelt.
Hinweis der Redaktion: Der Beschluss ist rechtsbeständig, nachdem der Kläger nach entsprechendem Hinweis seine Berufung zurückgenommen hat