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Wirtschaftsrecht
17.07.2008
Wirtschaftsrecht
: ICC Richtlinien zum Whistleblowing

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat als erste Organisation der Weltwirtschaft Richtlinien zum Whistleblowing veröffentlicht. Mit Whistleblowing ist ein Hinweissystem im Unternehmen gemeint, das Mitarbeiter ermutigt, Unregelmäßigkeiten zu melden. Die Richtlinien können einen globalen Standard etablieren und sollen Unternehmen dabei helfen, entsprechende Programme einzuführen.
(Quelle: PM ICC vom 16.5.2008)

Hinweis der Redaktion: Dazu in der nächsten Ausgabe des „Betriebs-Berater" der Standpunkt von Niemeyer. 

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