BT: Honorarberatung bei Finanzanlagen wird gestärkt
Der Finanzausschuss hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Finanzberatung beschlossen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/ CSU und FDP stimmte der Ausschuss am 17.4.2013 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung ber Finanzinstrumente (17/12295) zu, nachdem die Koalition zuvor einige Präzisierungen vorgenommen hatte. Der Entwurf sieht zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar- Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor. Bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt, hatte die Regierung ihre Initiative begründet. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Daneben wird es noch den Honorar- Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis haben muss. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit dem Entwurf würden Lehren aus der Finanzkrise gezogen, und es werde ein Signal gesetzt. Es handele sich aber um einen ersten Schritt zur Stärkung der Honorarberatung gegen die derzeit überwiegende Provisionsberatung. Die Honorarberatung müsse „auf Augenhöhe“ mit der Provisionsberatung gebracht werden. Um eine Vernichtung der Provisionsberatung gehe es auf keinen Fall.
(hib-Meldung vom 17.4.2013)