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Wirtschaftsrecht
18.03.2013
Wirtschaftsrecht
BT: „Honorarberater“ stößt überwiegend auf Zustimmung

Beraterverbände und Fondsgesellschaften haben Pläne für die gesetzliche Verankerung des „Honorarberaters“ für Finanzanlagen begrüßt. Auch die Verbände der Fondswirtschaft zeigten sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 18.3.2013 aufgeschlossen für diese neue Form der Anlageberatung, die die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) auf eine gesetzliche Grundlage stellen und damit eine Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis aufzeigen will.
Die Bundesinitiative der Honorarberater begrüßte den Gesetzentwurf und schlug eine Ausweitung der auf Wertpapieranlagen beschränkten Honorarberatung auf Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Finanzierung und Bausparen vor. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Finanz- Planer, der den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als weiteren Schritt zu einem umfassenden Honorar-Finanzberater bezeichnete. Auch der Fondsverband BVI unterstützte den Gesetzentwurf „uneingeschränkt“, wies aber zugleich darauf hin, dass auf die Provisionsberatung nicht verzichtet werden könne. Vom Verband geschlossene Fonds hieß es, die vorliegenden Regelungen seien gut geeignet, „zusätzlich zu den bestehenden Vertriebsstrukturen in Deutschland einen Mehrwert für Anleger zu schaffen“.
Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich einsehbar ist. Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine geweberechtliche Erlaubnis haben muss. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/8182), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war, dass unter anderem das Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung geschaffen werden soll.
Während der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Fähigkeit der Kammern zur Aufsicht der Berater bejahte, sprach sich die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, für eine einheitliche Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus.
(hib-Meldung vom 18.3.2013)

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