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Wirtschaftsrecht
05.04.2013
Wirtschaftsrecht
BaFin: Hochfrequenzhandel – neue Regeln für Handelsteilnehmer

Am 28.2.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 22.3.2013 beschlossen, keinen Einspruch gegen das Gesetz zu erheben. Hochfrequenzhändler unterliegen nunmehr einer Erlaubnispflicht. Darüber hinaus führt das Gesetz besondere Organisationspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften, die algorithmischen Handel betreiben, ein. Zu den Neuregelungen hat die BaFin Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) veröffentlicht (abrufbar unter www.bafin.de).
(PM BaFin vom 22.3.2013)

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