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Wirtschaftsrecht
25.04.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Hinweispflicht des abberufenen Abwicklers einer AG

Mit Urteil vom 28.2.2012 - II ZR 244/10 - hat der BGH entschieden, dass der abberufene Abwickler einer Aktiengesellschaft verpflichtet sein kann, einen Nachfolger auf dringend zu erledigende oder für die Gesellschaft besonders wichtige Angelegenheiten ausdrücklich hinzuweisen.

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