BGH: Hinweispflicht auf fehlende "Call-by-Call"-Möglichkeit - Kein Telekom-Anschluss nötig
Mit Urteil vom 20.1.2011 - I ZR 28/09 - hat der BGH entschieden: Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass "Kein Telekom-Anschluss nötig" oder "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig!" sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht, "Call-by-Call"-Telefonate zu führen.