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Wirtschaftsrecht
29.07.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Hinweispflicht auf fehlende "Call-by-Call"-Möglichkeit - Kein Telekom-Anschluss nötig

Mit Urteil vom 20.1.2011 - I ZR 28/09 - hat der BGH entschieden: Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass "Kein Telekom-Anschluss nötig" oder "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig!" sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht, "Call-by-Call"-Telefonate zu führen.

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