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Wirtschaftsrecht
22.01.2009
Wirtschaftsrecht
BaFin: Hinweis zu Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterbreitet eine Gruppe von Personen über den elektronischen Bundesanzeiger verstärkt Angebote zum Umtausch in Aktien von durch sie beherrschte Gesellschaften. Die angebotenen Aktien werden in der Regel nicht börslich gehandelt. Adressaten dieser Angebote sind von der Finanzkrise verunsicherte Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen größerer Institute. Die der BaFin vorliegenden Umtauschangebote fallen unter eine Ausnahmevorschrift des einschlägigen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG), nach der dann auf einen Prospekt verzichtet werden kann, wenn der Verkaufspreis (oder der Umtauschwert) aller angebotenen Wertpapiere über einen Zeitraum von zwölf Monaten weniger als 100.000 € beträgt. Die BaFin rät allen Anlegern, vor der Annahme eines solchen Angebots sowohl Anbieter als auch wirtschaftliche Substanz der Anlage genau zu prüfen und gegebenenfalls auf weitere Informationen über das Unternehmen und die angebotenen Wertpapiere zu bestehen.

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