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Wirtschaftsrecht
24.10.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Hinreichende Aufklärung über werblichen Charakter einer Internetseite – „Anti-Status-Auto“

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 9.8.2013 – 6 U 3/13 - entschieden: Eine Internetseite, die sich in blog-ähnlichen Beiträgen in satirisch überspitzter Form mit dem als krankhaft ironisierten Konsumverhalten der Käufer anderer Automarken auseinandersetzt, ist ohne weitere Hinweise nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar. Der nach Abmahnung erfolgte und deutlich erkennbare Hinweis „Anzeige“ am linken oberen Bildschirmrand, der am Browserfenster fixiert ist und so beim Scrollen der Seite „mitwandert“, klärt aber hinreichend über den werblichen Charakter der Seite auf.

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