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Wirtschaftsrecht
20.07.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Hilfe für Unternehmen in der Krise

Deutsche Unternehmen können zur Bewältigung der  Wirtschaftskrise bis  2010 einfacher staatliche Kredithilfen erhalten. Die EU-Kommission billigte die Änderung der deutschen Regelung über Kleinbeihilfen von bis zu 500 000 EUR je Unternehmen. Zur Berechnung des Beihilfeelements in staatlichen Garantien kann nun der Anhang des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise herangezogen werden. Die Regelung ist befristet und trifft nur auf Unternehmen zu, die sich am 1.7.2008  - also vor der Krise -  noch nicht in Schwierigkeiten befanden.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 20.7.2009)

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