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Wirtschaftsrecht
09.09.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Herausgabeanspruch bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens

Der BGH hat mit Urteil vom 25.3.2010 – I ZR 197/08 – entschieden: Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens.

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