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Wirtschaftsrecht
05.11.2012
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Herausgabe von Kunden-E-Mails im Fall der Insolvenz des technischen Dienstleisters an Unternehmen

Mit Urteil vom 27.9. - I-6 U 241/11 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Persönliche Daten, die Kunden über die Homepage eines Unternehmens eingeben, um sich für den Bezug eines elektronischen Newsletters dieses Unternehmens an- oder abzumelden, sind im Falle der Insolvenz des technischen Dienstleisters, der den Versand des Newsletters abgewickelt hatte, gemäß §§ 667 1. Alt., 675 BGB i. V. m. § 47 InsO von dem Insolvenzverwalter auszusondern und an das Unternehmen herauszugeben.

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