BGH: Hemmung der Verjährung nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts
Mit Urteil vom 15.8.2012 - XII ZR 86/11 - hat der BGH entschieden: Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).