BGH: Heilung der unwirksamen Zustellung eines Vollstreckungstitels
Der BGH hat mit Beschluss vom 27.10.2016 – V ZB 48/15 - entschieden: Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen.