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Wirtschaftsrecht
15.01.2009
Wirtschaftsrecht
OLG München: Handelsvertreterausgleich eines Tankstellenpächters

Mit Urteil vom 17.12.2008 - 7 U 3114/08 - hat das OLG München entschieden: 

Beim Handelsvertreterausgleich eines Tankstellenpächters können im Rahmen der Billigkeitserwägungen nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB neben Umständen, die ohne Eigenleistung des Handelsvertreters zur Werbung von (Stamm-)Kunden beigetragen haben (z. B. Standort der Tankstelle; vom Unternehmer bestimmter günstiger Kraftstoffpreis), grundsätzlich auch der Anlass der Kündigung des Vertragsverhältnisses und die Tatsache berücksichtigt werden, dass der Handelsvertreter ein neues Vertragsangebot des Unternehmers abgelehnt hatte.

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