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Wirtschaftsrecht
25.08.2017
Wirtschaftsrecht
BaFin: Handelssysteme – Anwendung der ESMA-Leitlinien

Handelsplätze sollen sicherstellen, dass ihre Handelssysteme widerstandsfähig sind und dass es Notfallsicherungen gibt, um den Handel vorübergehend anzuhalten oder einzuschränken, wenn es zu plötzlichen, unerwarteten Preisschwankungen kommt. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat entsprechende Leitlinien zur Kalibrierung von Notfallsicherungen und Veröffentlichung von Handelseinstellungen herausgegeben, die auf den Regelungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) basieren. Die BaFin erklärt, dass sie diese Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden wird.

Ziel der ESMA-Leitlinien ist es, bei der Kalibrierung von Notfallsicherungen gemeinsame europäische Standards zu entwickeln sowie generell eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen aus Art. 48 Abs. 5 MiFID II zu gewährleisten. Die Leitlinien gelten für Handelsplätze – also regulierte Märkte, Multilaterale Handelssysteme (MTFs) und Organisierte Handelssysteme (OTFs) –, deren Systeme algorithmischen Handel ermöglichen oder unterstützen. Sie sind nicht auf eine bestimmte Art von Notfallsicherung beschränkt, sondern beziehen sich auf alle Mechanismen, die Handelsplätze gemäß Art. 48 Abs. 5 MiFID II potenziell vorsehen können.

Gültig sind die Leitlinien ab dem 3.1.2018. Nähere Informationen zum Berichtswesen an die ESMA enthält ein ergänzendes Dokument abrufbar unter https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma70-154-264_procedure_reporting_circuit_breakers_parameters.pdf

(BaFin Meldung vom 21.8.2017)

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