KG Berlin: Handelsregistereintragung der Amtsbeendigung eines GmbH-Geschäftsführers
Mit Beschluss vom 23.12.2011 - 25 W 52/11 (und 25 W 51/11) hat das KG Berlin entschieden: Die Amtsbeendigung eines GmbH-Geschäftsführers ist gemäß § 39 Abs. 1 GmbHG auch dann in das Handelsregister einzutragen, wenn die Geschäftsführer-Bestellung nicht in das Handelsregister voreingetragen worden ist.