KG Berlin: Handelsregistereintragung - Anforderungen an die Kennzeichnung einer neuen Firma
Die Firma einer GmbH genügt dann den Anforderungen des § 18 HGB hinsichtlich der Kennzeichnung und den Anforderungen des § 30 HGB bezüglich der Unterscheidbarkeit von Firmen am gleichen Ort, wenn sie - wie eine weitere GmbH - aus einem gleichen (Phantasie-) Firmenkern und sich aber unterscheidenden Ziffern sowie dem Rechtsformzusatz besteht.
KG Berlin, Beschluss vom 23.12.2012 - 12 W 51/13