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Wirtschaftsrecht
01.12.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Handelsblatt ist Pflichtlektüre des Anlageberaters

Mit Urteil vom 5.11.2009 - III ZR 302/08 - hat der BGH entschieden: Ein Anlageberater ist verpflichtet, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen Anlageprodukte relevante Pressemitteilungen innerhalb von drei Tagen durchzusehen. Ansonsten macht er sich gegenüber Anlegern, die er infolge mangelnder Information fehlerhaft berät, schadensersatzpflichtig. Die Lektüre des Handelsblatts ist für jeden Anlageberater unverzichtbar. Denn das Handelsblatt bietet als werktäglich erscheinende Zeitung mit spezieller Ausrichtung auf Wirtschaftsfragen und einem diesbezüglich breiten Informationsspektrum in ganz besonderem Maße die Gewähr, aktuell über wichtige und für die Anlageberatung relevante Nachrichten informiert zu werden.

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