BGH: Haftungsprivilegierung eines GmbH-Geschäftsführers imRahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens
Mit Beschluss vom 14.7.2008 – II ZR 202/07 – hat der BGH entschieden: Eine Haftungsprivilegierung eines Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen desihmzustehenden unternehmerischen Ermessens setzt voraus, dass das unternehmerische Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlungder Entscheidungsgrundlagen beruht, das erfordert, dass er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft, auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2021-1 unter www.betriebs-berater.de