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Wirtschaftsrecht
26.08.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Haftungsprivilegierung eines GmbH-Geschäftsführers

Mit Beschluss vom 14.7.2008 – II ZR 202/07 – hat der BGH entschieden: Eine Haftungsprivilegierung eines Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens setzt voraus, dass das unternehmerische Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht; das erfordert, dass er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-1909-1 unter www.betriebs-berater.de

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