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Wirtschaftsrecht
01.09.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers (Entscheidungsreport)

BGH, Urteil vom 23.7.2009 - VII ZR 164/08

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LEITSATZ

Eine mit der Grundüberholung einer technischen Anlage beauftragte Fachwerkstatt hat die hierfür geltenden, über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Anforderungen des Herstellers jedenfalls dann zu beachten, wenn sie die Sicherheit des Betriebs dieser Anlage betreffen.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Thilo von Bodungen, LLM (NYU), RA, Lovells LLP, München

Zum Entscheidungsreport

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