BGH: Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers (Entscheidungsreport)
BGH, Urteil vom 23.7.2009 - VII ZR 164/08
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LEITSATZ
Eine mit der Grundüberholung einer technischen Anlage beauftragte Fachwerkstatt hat die hierfür geltenden, über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Anforderungen des Herstellers jedenfalls dann zu beachten, wenn sie die Sicherheit des Betriebs dieser Anlage betreffen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Thilo von Bodungen, LLM (NYU), RA, Lovells LLP, München
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