BGH: Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen
Mit Urteil vom 13.12.2007 - IX ZR 116/06 - hat der BGH entschieden: Werden der Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs Geldbeträge entzogen, so hat der rechtswidrig handelnde Gesellschafter Verzugszinsen ab der Entziehung zu entrichten.