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Wirtschaftsrecht
29.02.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen

Mit Urteil vom 13.12.2007 - IX ZR 116/06 - hat der BGH entschieden: Werden der Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs Geldbeträge entzogen, so hat der rechtswidrig handelnde Gesellschafter Verzugszinsen ab der Entziehung zu entrichten.

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