BGH: Haftung von Gründungsgesellschaftern aus Prospekthaftung
Mit Urteil vom 23.4.2012 – II ZR 211/09 – hat der BGH entschieden: Gründungsgesellschafter haften dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.