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Wirtschaftsrecht
16.04.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Haftung von Betreibern einer Internet-Handelsplattform für fehlende Pflichtangaben der Händler

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 20.12.2013 – 6 U 56/13 - entschieden: 1. Enthält ein Online-Händler Verbrauchern Informationen vor, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, kann die Spürbarkeit des Verstoßes nicht damit verneint werden, dass es sich um einen nicht verfolgungswürdigen „Ausreißer“ gehandelt habe. 2. Betreiber einer Internet-Handelsplattform haften für fehlende Pflichtangaben der Händler grundsätzlich erst, nachdem sie auf die klare Rechtsverletzungen dieser Art hingewiesen worden sind; zur vorausschauenden Einfügung von Pflichtfeldern in eigene Online-Formulare, die die Händler zur Erfüllung der Informationspflichten anhalten, sind sie nicht ohne Weiteres verpflichtet.

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