BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
Mit Urteil vom 12.5.2010 – I ZR 121/08 – hat der BGH entschieden: Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Im Streitfall hatte es der Beklagte bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt.