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Wirtschaftsrecht
12.12.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Haftung für Beratungsverschulden bei gestaffelter Einschaltung selbständiger Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12 - entschieden:


Bei gestaffelter Einschaltung mehrerer selbständiger Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet das kundenfernere Unternehmen nicht gemäß § 128 HGB analog für ein Beratungsverschulden des kundennäheren Unternehmens, weil die Unternehmen auch beim Vorliegen von Vertriebsabsprachen regelmäßig keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden.

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