BGH: Haftung für Beratungsverschulden bei gestaffelter Einschaltung selbständiger Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12 - entschieden:
Bei gestaffelter Einschaltung mehrerer selbständiger Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet das kundenfernere Unternehmen nicht gemäß § 128 HGB analog für ein Beratungsverschulden des kundennäheren Unternehmens, weil die Unternehmen auch beim Vorliegen von Vertriebsabsprachen regelmäßig keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden.