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Wirtschaftsrecht
07.09.2015
Wirtschaftsrecht
BGH: Haftung für Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Versicherungsvertreterverhältnisses nach Wirksamwerden einer Ausgliederung

Der BGH hat mit Urteil vom 13.8.2015 - VII ZR 90/14 - entschieden: Geht ein Agenturverhältnis durch eine auf der Seite des Versicherungsunternehmens erfolgte Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG über und wird die Beendigung dieses Agenturverhältnisses nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung herbeigeführt,so handelt es sich bei der Verbindlichkeit nach § 89b HGB gegenüber dem Versicherungsvertreter um eine Verbindlichkeit im Sinne von § 133 Abs. 1 UmwG, für die das Versicherungsunternehmen als übertragender Rechtsträger haftet.

 

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