OLG Karlsruhe: Haftung des Versicherers für fehlerhafte Beratung durch Versicherungsmakler
Mit Urteil vom 2.8.2011 – 12 U 173/10 – hat das OLG Karlsruhe entschieden: Der Versicherer hat für die fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsmakler einzustehen, wenn dieser nicht vom Versicherungsnehmer als Sachwalter beauftragt worden ist, sondern vom Versicherer im Rahmen von dessen Vertriebsorganisation mit Aufgaben betraut worden ist, die dem Versicherer als Anbieter eines Versicherungsprodukt typischerweise obliegen.