BGH: Haftung des Insolvenzverwalters für Pflichtverletzungen eines von ihm beauftragten Fachmanns
Mit Urteil vom 3.3.2016 - IX ZR 119/15 – hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter hat gegenüber den Insolvenzgläubigern das Verschulden eines Rechtsanwalts, den er mit der Durchsetzung einer zur Masse gehörenden Forderung beauftragt hat, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.