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Wirtschaftsrecht
11.04.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Haftung des Insolvenzverwalters bei einer Nutzungsvereinbarung über die Gewerbeimmobilie

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 28.2.2013 – 16 U 143/12 - entschieden: 1. Die unterlassene Kündigung einer Nutzungsvereinbarung, die der Vermieter nach Erlangung eines rechtskräftigen Räumungstitels mit dem Insolvenzverwalter schließt und die für den Fall der Nichtzahlung der Nutzungsentschädigung die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung aus dem Titel vorsieht, steht der Begründung einer Verbindlichkeit i. S. d. § 61 InsO nicht gleich. 2. Für den Abschluss einer derartigen Nutzungsvereinbarung haftet der Insolvenzverwalter nicht aus § 61 InsO.

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