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Wirtschaftsrecht
17.04.2013
Wirtschaftsrecht
OLG München: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer Publikums-KG

Das OLG München hat mit Urteil vom 21.3.2013 - 23 U 3344/12 - wie folgt entschieden: Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Publikums-KG kann der KG nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften, wenn er ohne Zustimmung der KG-Gesellschafter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) stellt.

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