BGH: Haftung der Internetauktionshäuser für Rolex-Plagiate
Der BGH hat mit Urteil vom 30.4.2008 - I ZR 73/05 - an seiner Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Der I. Zivilsenat hat betont, dass den Auktionshäusern zwar keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Sie sind jedoch verpflichtet, technisch mögliche und ihnen zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit Plagiate gar nicht erst im Internet angeboten werden können.
(Quelle: PM des BGH vom 30.4.2008)