BaFin: Haftstrafe wegen Marktmanipulation und Insiderhandels
Im Prozess um Marktmanipulation und Insiderhandel, der auf Strafanzeigen der BaFin zurückgeht, hat das LG München am 29.4.2013 einen 45-jährigen Geschäftsmann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Für Geschädigte ordnete das Gericht darüber hinaus eine Rückgewinnungshilfe in Höhe von 3,5 Millionen Euro an. Gegen eine zweistellige Anzahl weiterer Beschuldigter ermittelt die Staatsanwaltschaft München I weiterhin. Der Verurteilte hatte sich zunächst gemeinsam mit weiteren Tätern eines Kapitalerhöhungsschwindels schuldig gemacht. Dazu hatte er dem zuständigen Registergericht gefälschte Bankbescheinigungen vorgelegt und es so dazu veranlasst, eine unrichtige Eintragung über eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Anschließend tätigte der Verurteilte – wohlwissend, dass keine Kapitalerhöhung erfolgt war – Aktiengeschäfte. Durch gegenläufige Kauf- und Verkaufsorders erreichte er, dass Börsenpreise festgestellt wurden, die nicht den tatsächlichen Regeln von Angebot und Nachfrage entsprachen. Darüber hinaus soll der Verurteilte mitverantwortlich dafür gewesen sein, mit Hilfe falscher Informationen Investoren für ein Unternehmen einzuwerben. Die dadurch erzeugte Nachfrage nutzte er dazu, seine Anteile über die Depots seiner Frau und einer Investmentfirma zu veräußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(PM BaFin vom 30.4.2013)