R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
18.03.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Härteres Vorgehen gegen unlautere Geschäftspraktiken

Europäische Verbraucher sollen besser vor unlauteren Geschäftspraktiken wie falschen Gratisangeboten oder direkten Kaufaufforderungen an Kinder geschützt werden. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat die EUKommission ihre Durchführung überprüft und angekündigt, dass sie sich für eine stärkere Durchsetzung der Regeln einsetzen wird, um das Vertrauen der Bürger bei Einkäufen im europäischen Binnenmarkt zu stärken. Dabei will sich die EU-Kommission um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Durchsetzungsstellen bemühen und etwa das Europäische Verbraucherschutznetz effizienter gestalten. Die Mitgliedstaaten sollen durch Orientierungshilfen und den Austausch bewährter Verfahren unterstützt werden und regelmäßig thematische Workshops zwischen den nationalen Durchsetzungsstellen veranstaltet werden. Die Reise- und Beförderungsbranche, der Digitalsektor, Finanzdienstleistungen und der Immobilienmarkt wurden als die Bereiche ermittelt, wo Verbraucher weiterhin eine ungünstige Behandlung erfahren und in denen Handlungsbedarf besteht. Auch die Öko-Angaben von Einzelhändlern, die häufig sehr allgemein formuliert sind und nicht immer verantwortungsbewusst verwendet werden, sind einer genaueren Prüfung zu unterziehen.
(PM EU-Kommission vom 14.3.2013)

stats