BaFin: GwG – Auslegungs- und Anwendungshinweise veröffentlicht
Die BaFin hat Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter ihrer Aufsicht stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise geben konkretisierende Hinweise zu den gesetzlichen Vorschriften, die die Verpflichteten bei der Umsetzung der ihnen obliegenden Pflichten unterstützen sollen. Die Hinweise dienen der ordnungsgemäßen Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen und folgen dabei einem risikobasierten Ansatz. Insbesondere werden auch gesetzliche Neuerungen in den Auslegungshinweisen erläutert. So wird zum Beispiel das Konzept des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten konkretisierend erläutert. Zudem werden die Pflichten im Zusammenhang mit der Identifizierung der auftretenden Person verdeutlicht. Weiterhin werden von den Auslegungshinweisen Entwicklungen am Markt aufgegriffen und hierzu Regelungen getroffen. Die BaFin hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise schriftlich und im Wege einer Anhörung konsultiert. Mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach
(Meldung Bafin vom 11.12.2018)
Hinweis der Redaktion: Zentes/Glaab, Herausgeber des im dfv – Fachbereich Recht und Wirtschaft – erscheinenden Kommentars zum GwG, werden sich in einer der kommenden Ausgaben des BB mit den Auslegungs- und Anwendungshinweisen auseinandersetzen