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Wirtschaftsrecht
11.02.2020
Wirtschaftsrecht
BaFin: GwG – Auslegungs- und Anwendungshinweise für Versicherungsunternehmen veröffentlicht

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen - veröffentlicht, die sie nach § 50 Nr. 2 Geldwäschegesetz (GwG) beaufsichtigt.Die Hinweise konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften, welche die nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG verpflichteten Versicherungsunternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten unterstützen sollen.

Die Hinweise dienen der ordnungsgemäßen Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen und folgen dabei einem risikobasierten Ansatz. Die BaFin hat in den Auslegungshinweisen auch gesetzliche Neuerungen berücksichtigt.

Die Aufsicht hatte die Auslegungs- und Anwendungshinweise zuvor konsultiert. Mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach.

(Meldung BaFin vom 31.1.2020)

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