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Wirtschaftsrecht
15.04.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Grünes Licht für eine modernisierte Urheberrechtsreform

Die Modernisierung des Urheberrechts hat am 15.4.2019 die letzte Hürde genommen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Regeln für eine an das digitale Zeitalter angepasste Form des Urheberrechts förmlich beschlossen.

Die Reform wird die Urheberrechtsbestimmungen an die heutige Welt anpassen, in der Musik-Streaming-Dienste, Video-on-Demand-Plattformen, Nachrichtenaggregatoren und User-Upload-Content-Plattformen zu den Haupttoren für den Zugriff auf kreative Werke und Presseartikel geworden sind. Sie wurde von der Kommission im September 2016 vorgeschlagen und im März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die Reform wird zu greifbaren Vorteilen für die Bürger der EU, die Forscher und die Lehrenden, die Kultur- und Kreativwirtschaft, die Presse und die mit Kulturerbe befassten Einrichtungen führen.

Die modernisierte Richtlinie wird zudem hochwertigen Journalismus in der EU fördern und einen besseren Schutz für europäische Autoren und Künstler bieten. Die Nutzer werden von den neuen Regeln profitieren, die es ihnen ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte legal auf Plattformen hochzuladen. Darüber hinaus werden sie von verbesserten Garantien im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit profitieren, wenn sie Videos hochladen, die Inhalte von Rechteinhabern enthalten, d.h. in Memes oder Parodien.

Die Urheberrechtsrichtlinie ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Anpassung der EU-Urheberrechtsvorschriften an das digitale Zeitalter. Die neuen Vorschriften erleichtern es den europäischen Rundfunkanstalten, bestimmte Programme ihrer Online-Dienste grenzüberschreitend verfügbar zu machen. Darüber hinaus können seit dem 1. April 2018 Europäer, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books und Spiele kaufen oder abonnieren, auf diese Inhalte zugreifen, wenn sie reisen oder sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Regeln zum Urheberrecht sowie die neuen Regeln zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Online-TV- und Radioinhalten werden am 17.4.2019 im Europäischen Parlament in Straßburg förmlich unterzeichnet.

(Meldung EU-Kommission vom 15.4.2019)

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