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Wirtschaftsrecht
31.07.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Grünes Licht für deutsche Bad Bank Regelung

Die EU-Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags die deutsche Regelung genehmigt, durch die der Finanzmarkt in Deutschland weiter stabilisiert werden soll. Die Regelung ergänzt das deutsche Rettungspaket für Finanzinstitute und soll ihnen die Möglichkeit geben, ihre faulen Wertpapiere auf Zweckgesellschaften zu übertragen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Dank der intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Kommission gibt es mit der deutschen Entlastungsregelung für wertgeminderte Wertpapiere jetzt ein Instrument, mit dem der Unsicherheit in Bezug auf den Wert der Vermögenswerte von Banken wirksam begegnet werden kann. Dennoch wird in zahlreichen Fällen eine Umstrukturierung wohl kaum zu vermeiden sein."
Die Regelung erfüllt die Kriterien der Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva. So ist gewährleistet, dass die Wertminderungen vor der Übertragung der Wertpapiere in transparenter Weise offengelegt werden. Ferner müssen die Wertpapiere auf der Grundlage des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes bewertet werden. Bei den mit der Übertragung verbundenen Kosten ist für eine angemessene Lastenverteilung zu sorgen, und die Begünstigten müssen eine angemessene Vergütung zahlen. Anträge auf Entlastung sind binnen sechs Monaten ab Einführung der Regelung zu stellen.
Am 25.5.2009 meldete Deutschland bei der Kommission eine Änderung an, die die Aufnahme einer Entlastungsregelung für strukturierte Wertpapiere in das im Oktober 2008 von der Kommission genehmigte deutsche Rettungspaket für Finanzinstitute betrifft. Die Kommission prüfte die geplante Änderung auf der Grundlage ihrer Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 31.7.2009)

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