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Wirtschaftsrecht
06.12.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Grünes Licht für Verhandlung über Datenschutzabkommen mit den USA

Die EU-Justizminister billigten am 3.12.2010 die Aufnahme von Gesprächen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Abkommen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Zusammenarbeit in Fragen der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung. Die EU-Kommission hatte den Entwurf eines entsprechenden Verhandlungsmandats am 26.5.2010 vorgelegt. Angestrebt wird der umfassende Schutz von personenbezogenen Daten wie Fluggastdaten oder Finanzauskünften, die im Zuge der transatlantischen Zusammenarbeit in Strafsachen ausgetauscht werden. Durch das Abkommen soll der Bürger in seinem Recht gestärkt werden, Auskunft über persönliche Daten zu erhalten, die zum Zwecke der Verhinderung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten einschließlich solcher mit terroristischem Hintergrund verarbeitet wurden, und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen.

Durch den Beschluss der Justizminister vom 3.12.2010 wird die Kommission zur Aushandlung eines Rahmenabkommens ermächtigt, in dem geregelt werden soll, wie personenbezogene Daten von den zuständigen Behörden in der Union und in den USA übermittelt und verarbeitet werden. Das Abkommen soll nicht als Rechtsgrundlage für spezifische Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten herangezogen werden können. Für diese Datenübermittlungen soll vielmehr stets eine besondere Rechtsgrundlage erforderlich sein. Das neue Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA wäre dann allerdings auf diese Datenübermittlungen anwendbar.

(PM EU-Kommission vom 3.12.2010)

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