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Wirtschaftsrecht
08.02.2012
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Gründung einer Ein-Personen-GmbH durch einen vollmachtlosen Vertreter

Mit Beschluss vom 14.12.2011- 25 W 48/11 - hat das KG Berlin entschieden:  Die Gründung einer Ein-Personen-GmbH durch einen vollmachtlosen Vertreter ist als einseitige nicht empfangsbedürftige Willenserklärung nach § 180 Satz 1 BGB unheilbar nichtig.

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