BGH: Grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters
Der BGH hat mit Urteil vom 8.7.2010 - III ZR 249/09 - entschieden: Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Kommentar von Langen.