R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
06.03.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Grenzüberschreitendes Einkaufen soll sicherer werden

Das Europäische Parlament hat am 26.2.2014 dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen bekommen dadurch bei grenzüberschreitenden Fernabsatzgeschäften über Waren oder den Erwerb digitaler Produkte die Wahl, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag zu entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding erklärte: „Die heutige Abstimmung des Europäischen Parlaments ist eine gute Nachricht für Europa und für den digitalen Binnenmarkt. Es profitieren sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch Verbraucher in Europa: das Europäische Kaufrecht wird Transaktionskosten für kleine Unternehmen verringern und gleichzeitig 507 Millionen Konsumenten eine größere Auswahl und günstigere Preise ermöglichen, wenn sie grenzüberschreitend einkaufen. Ich rufe jetzt den Rat dazu auf, schnell zu handeln und das Europäische Kaufrecht zur Abstimmung zu bringen.“ Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. Euro Umsatz im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind. Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt. Der Vizepräsident der BRAK Martin Abend begrüßt laut BRAK-PM vom 26.2.2014 die Beschlussfassung des Europäischen Parlaments: „Die Möglichkeit, die Anwendung eines vereinheitlichten Kaufrechts für grenzüberschreitende Verträge wählen zu können, kann langfristig zu einer Rechtsvereinfachung und zu erhöhter Rechtssicherheit in der Europäischen Union führen. Breitere Akzeptanz wird das neue Vertragsregime aber wohl nur finden, wenn sein Anwendungsbereich nicht auf Fernabsatzgeschäfte beschränkt bleibt.“
(PM EU-Kommission vom 26.2.2014)
Vgl. zum EU-Kaufrecht bereits Ayad/Schnell, BB 2012, 1487, speziell zur Thematik EU-Kaufrecht und Verbraucherleasing Graf von Westphalen, BB 2012, 1495.

stats