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Wirtschaftsrecht
23.11.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Grenzüberschreitender Rechtsstreit wird erleichtert

Die Europäische Kommission hat am 20.11.2012 Rückendeckung vom Europäischen Parlament für eine Vereinfachung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten erhalten.


Insbesondere komplizierte und kostenaufwendige Verfahren zur Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sollen abgeschafft werden. Davon können Verbraucher und Unternehmen in gleicher Weise von der Erleichterung profitieren. Die Kommission hatte dazu im Dezember 2010 einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, der durch die erleichterte Anerkennung Einsparungen von bis zu 48 Millionen Euro jährlich vor allem für Kleine und Mittlere Unternehmen bedeutet.


„Der Binnenmarkt wird attraktiver, wenn bürokratische Hürden, Extrakosten und Rechtsunsicherheit bei 27 unterschiedlichen und oftmals widersprüchlichen Entscheidungen entfallen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie Justizpolitik Wachstum ankurbeln kann. Diese Reform wird das Geld von Verbrauchern und Unternehmen sparen, weil Gerichtsurteile von einem Mitgliedstaat automatisch in einem anderen anerkannt werden", betonte Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU Kommissarin für Justiz.


(PM EU-Kommission vom 20.11.2012)

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