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Wirtschaftsrecht
03.11.2009
Wirtschaftsrecht
EU: Grenzüberschreitende Lastschriften jetzt durchführbar

Verbraucher und Unternehmen können ab sofort Lastschriftverfahren zwischen verschiedenen Ländern des Euro-Raums direkt durchführen. Ermöglicht wird dies durch das SEPA-Lastschriftverfahren des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Zudem können Bankkunden regelmäßige Zahlungen über das neue Verfahren abwickeln. „Den Anstrengungen der Branche und einer soliden Rechtsgrundlage auf EU-Ebene ist es zu verdanken, dass Lastschriftverfahren jetzt zwischen verschiedenen Ländern des Euro-Raums möglich sind - das ist eine gute Nachricht für Verbraucher, Unternehmen und für die Wirtschaft insgesamt", sagte EU- Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy.

Flankiert wird die von der Branche auf den Weg gebrachte Initiative durch neue EU-Vorschriften über Zahlungsdienste und grenzüberschreitende Zahlungen, die am 1. November in Kraft treten und sicherstellen sollen, dass SEPA-Lastschriftverfahren genauso einfach, effizient und sicher sind wie nationale Zahlungsverfahren, ohne dabei teurer zu sein. Tausende von Banken des Euro-Raums haben sich dem neuen System bereits angeschlossen. Das Lastschriftverfahren wird von den Gläubigern eingeleitet, aber die Kunden können stets darüber entscheiden, ob sie ein Lastschriftverfahren bei ihrem Bankkonto akzeptieren wollen oder nicht. Zwar sind Lastschriftverfahren in vielen Ländern des Euro-Raums weit verbreitet, doch gibt es bisher keinen europaweiten Rahmen für eine grenzüberschreitende Anwendung dieser Zahlungsform. Tausende europäischer Banken haben sich dem neuen System zum Zeitpunkt seiner Einführung bereits angeschlossen.

Darüber hinaus konsultiert die Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission Marktbeteiligte zu ihrem Entwurf einer Orientierungshilfe für Lastschriftverfahren im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Sie fordert zur Stellungnahme zu einem Arbeitspapier ihrer Dienststellen auf, das den Beteiligten des SEPA-Lastschriftverfahrens (SDD) weiterführende Erläuterungen an die Hand gibt und auf diese Weise gewährleisten soll, dass im Rahmen des SDD verwendete kollektive Vereinbarungen über Finanzierungsmodelle mit den Wettbewerbsbestimmungen des EG-Vertrags im Einklang stehen. Mit dem vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (EPC) am 2. November 2009 eingeführten SEPA-Lastschriftverfahren steht Verbrauchern und Unternehmen erstmals ein gesamteuropäisches System für grenzüberschreitende Lastschriften zur Verfügung. Einsendeschluss für Stellungnahmen ist der 14. Dezember 2009. Im Anschluss an diese Konsultationsrunde kann die Kommission gegebenenfalls beschließen, eine endgültige Orientierungshilfe anzunehmen.
(PM EU-Kommission vom 3.11.2009)

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