BGH: Grenzen des temporären Rechtsverlusts eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG (Entscheidungsreport)
BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - II ZR 148/07
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Leitsätze
1. Der temporäre Verlust der Rechte eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG lässt das Verbot eines Rechtsmissbrauchs der übrigen Aktionäre ihm gegenüber unberührt.
2. Der temporäre Rechtsverlust gemäß § 20 Abs. 7 AktG erstreckt sich nicht auf die Anfechtungsbefugnis nach § 245 Nr. 3 AktG, wenn die gemäß § 20 AktG erforderliche Mitteilung vor Ablauf der Anfechtungsfrist (§ 246 Abs. 1 AktG) nachgeholt wird.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Christian Vocke, RA, Gleiss Lutz, Frankfurt
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