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Wirtschaftsrecht
03.05.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Karlruhe: Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage

 

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.04.2010 - 6 U 155/07 - entschieden dass der ehemalige Bundesverteidigungsminister und langjährige Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Rupert Scholz als werbeträger nicht für fehlgeschlagene Kapitalanlagen hafte. Er könne nicht nach den Grundsätzen der sogenannten Prospekthaftung für Fehler des Emissionsprospekts in Anspruch genommen werden. Denn Scholz sei nicht als Initiator der Anlage anzusehen, da der Beirat der Gesellschaft nur beratende Funktion habe. Ansonsten komme eine Prospekthaftung nur bei solchen Personen in Betracht, die am Emissionsprospekt nach außen erkennbar mitwirken. Im Emissionsprospekt war Scholz jedoch weder benannt noch abgebildet oder zitiert. Das Werbematerial, das damals neben dem Emissionsprospekt an Interessenten verteilt wurde, könne nicht als Teil des Emissionsprospekts angesehen werden. Die Revision ist nicht zugelassen worden.

(PM OLG Karlsruhe vom 29.4.2010)

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