LG Mannheim: Gleichwertigkeit von meistergeführter freier Reparaturwerkstatt und markengebundener
Mit Urteil vom 22.10.2010 – 1 S 163/09 – hat das LG Mannheim entschieden: Eine meistergeführte freie Reparaturwerkstatt ist einer markengebundenen gleichwertig, wenn sie Originalersatzteile der Hersteller verwendet, ZKF-zertifiziert ist und in großem Umfang als Subunternehmerin für zahlreiche markengebundene Vertragswerkstätten zu Sonderkonditionen Unfallschäden an PKW repariert.