BGH : Gleichstellung von Darlehensforderung eines Unternehmens und einem Gesellschafterdarlehen
Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2018 – IX ZR 39/18 – entschieden: Die Darlehensforderung eines Unternehmens kann einem Gesellschafterdarlehen auch dann gleichzustellen sein, wenn ein an der darlehensnehmenden Gesellschaft lediglich mittelbar beteiligter Gesellschafter an der darlehensgewährenden Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist.